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JunTödliche Absturzunfälle: Mehrzahl ereignet sich auf Baustellen
Viele tödliche Arbeitsunfälle sind auf Abstürze zurückzuführen. Oftmals ereignen sie sich auf Baustellen. Ein Faktenblatt benennt Faktoren und Ursachen.
Knapp ein Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Dies geht aus Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor. In dem Faktenblatt »Tödliche Arbeitsunfälle – Absturzunfälle« führt die BAuA Unfallfaktoren und -ursachen auf. So sind tödlich verunfallte Personen von Gerüsten, Leitern, Bauwerksdächern oder Maschinen gestürzt oder durch Bauteile wie Lichtkuppeln durchgebrochen.
Die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in Deutschland melden tödliche Arbeitsunfälle an die BAuA. Im Zeitraum von Januar 2009 bis 2023 ereigneten sich demzufolge 2.312 tödliche Arbeitsunfälle. Davon lassen sich 717 aller Unfälle auf Abstürze zurückführen. Oftmals führen bereits Stürze aus geringer Höhe zum Tode. In 78 Fällen betrug die Sturzhöhe weniger als zwei Meter. In 146 Fällen kam es zu einem Sturz durch nicht tragfähige Bauteile. Dazu gehören beispielsweise Lichtbänder oder Dachplatten.
Insgesamt 424 der erfassten Unfälle haben sich auf Baustellen zugetragen. Das sind rund 60 Prozent. Mit 178 Fällen (25,8 Prozent) ereigneten sich tödliche Abstürze am häufigsten bei Fertigungs- und Montagearbeiten. 85 Fälle (11,9 Prozent) haben sich bei Transportarbeiten zugetragen, 82 Fälle (11,4 Prozent) bei Demontagetätigkeiten. Die Unfallopfer waren überwiegend männlich (98,6 Prozent). Bei mehr als der Hälfte der Verunfallten handelte es sich um ausgebildete Facharbeiter. Etwa ein Viertel waren angelernte Kräfte und knapp zehn Prozent waren ungelernt. 17 Personen befanden sich noch in der Ausbildung (2,4 Prozent).
In 434 Fällen der 717 Absturzunfälle lag eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vor – allerdings war diese in 200 Fällen unvollständig. Bei 195 Unfällen war sie nicht an aktuelle Änderungen des Arbeitssystems angepasst. Nur in 170 Fällen ließ sich die Gefährdungsbeurteilung als vollständig und aktuell einstufen. Dabei sind situationsgerechte und aktuelle Gefährdungsbeurteilungen bei der Vermeidung von Absturzunfällen unerlässlich. Sie braucht es als Grundlage für geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Unterweisung von Beschäftigten und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstungen (PSA).