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Ausbildung zum

Atemschutzgeräteträger

Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).

  • Lernen Sie den sicheren Umgang mit Atemschutzgerät sowie die ordnungsgemäße Pflege.
  • Sie wissen um das sichere Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Arbeitseinsatz und Flucht.

Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).

  • Zweck des Atemschutzes
    • Die Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
    • Wirkung von Atemgiften und Schadstoffen auf den Menschen
    • Folgen des Sauerstoffmangels für den menschlichen Organismus
  • Gesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)
  • Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten, Atemanschlüsse
  • Filtergeräte und gebläseunterstützte Filtergeräte
  • Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis
  • Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht
  • Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten
  • Entsorgung
  • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
  • Messen von Gefahrstoffen
  • Mobile Gasmesstechnik – allgemeiner Überblick
  • Schriftliche Erfolgskontrolle
  • Praktische Übung mit
    • Filtergerät
    • Druckluftschlauchgerät
    • Pressluftatmer
  • Gebrauchskurzprüfung

Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und es kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)

  • Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
  • Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck
  • Mindestalter: 18 Jahre

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