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Versäumnisse in kleinen und mittleren Betrieben

In vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gibt es Mängel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. So werden gesetzliche Vorschriften teils vernachlässigt. Auch gibt es Nachholbedarf beim Thema Prävention.

Eine repräsentative Befragung des forsa-Instituts im Auftrag von DEKRA hat sich mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz befasst. Befragt wurden bundesweit 1.500 Beschäftigte verschiedener Branchen. Die Ergebnisse finden sich im »DEKRA Arbeitssicherheitsreports 2023«. Die Daten zeigen vor allem in vielen KMU Mängel beim Arbeitsschutz. So findet in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten eine Arbeitsschutzunterweisung lediglich bei 46 Prozent regelmäßig statt, in 28 Prozent nur einmalig oder unregelmäßig. Ganze 24 Prozent der Befragten geben an, dass überhaupt keine Unterweisung erfolgt. In großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gibt es hingegen bei 87 Prozent eine regelmäßige Unterweisung. Die mittelgroßen Betriebe mit 50 bis 500 Angestellten kommen auf 69 Prozent. Im Vergleich zu Großunternehmen haben KMU deutlichen Nachholbedarf.

Die DEKRA verweist ebenso auf die Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Demnach ist die Tätigkeit in einem KMU tendenziell risikoreicher als in einem Großbetrieb. Große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten haben die niedrigste Quote an meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Die höchste Arbeitsunfallquote verzeichnen Betriebe mit 10 bis 49 Arbeitnehmern. Dies hat auch mit der Branchenverteilung zu tun. So gehören KMU oft Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko an. Dazu zählt beispielsweise Bau, Handwerk oder verarbeitendes Gewerbe. Und: Der Arbeitsschutz in Großunternehmen ist aufgrund anderer Ressourcen oftmals professioneller aufgestellt.

Auch in Sachen Prävention liegen KMU gegenüber Großunternehmen zurück. Am häufigsten gibt es Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in Großbetrieben. Dass es dort entsprechende Angebote gibt, geben 87 Prozent der Beschäftigten an. Bei Betrieben der Größenklasse 250 bis 500 Mitarbeiter sind es knapp drei Viertel, bei Betrieben mit 50 bis 249 Beschäftigten 60 Prozent. Das Schlusslicht bilden auch hier Betriebe mit weniger als 50 Angestellten. Bei ihnen erhalten nur 37 Prozent der Beschäftigten BGF-Angebote.